Regenerative (erneuerbare) Energien
Der Begriff erneuerbare Energien bezeichnet Energieträger, die im Gegensatz zu den fossilen Energiequellen praktisch in unerschöpflicher Menge zur Verfügung stehen.
Regenerative Energien wie Solartechnik, Photovoltaik, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke oder Festbrennstoffe in Form von Pellets machen Sie unabhängig von steigenden Preisen fossiler Brennstoffe und werden in Zukunft von immer größerer Bedeutung sein.
Informieren Sie sich hier bei uns über die Möglichkeiten, wie auch Sie einen Beitrag zur Energiewende leisten und zusätzlich auch von den staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren können.
Nicht nur die Anlagen werden gefördert, sondern auch Installation und den damit verbundenen Tätigkeiten
Gefördert werden nicht nur die Anlagen selber, sondern auch viele Tätigkeiten, die damit zusammenhängen. Am Beispiel einer Wärmepumpe erklärt bedeutet das, dass nicht nur die Anschaffung der Wärmepumpe gefördert wird, sondern auch die Installationskosten, die Erschließungs- und Anschaffungskosten, Erdsondenbohrungen, Erdflächenkollektoren, Erdwärmekörbe und vieles mehr. Genaueres finden Sie im MERKBLATT DES BAFA.
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
Gefördert wird auch die Umsetzung elektronischer Systeme zur Steigerung der Energieeffizienz der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Das heißt, dass auch Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie auch Gebäudeautomationstechnik gefördert werden kann.
Dazu gehören viele Smart Home Geräte wie zum Beispiel Sensoren und Aktoren, elektronische Heizkörperthermostate, Displays zur Anzeige von für den Energieverbrauch relevanten Daten, Gebäudeautomationssysteme, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme und zumeist alles inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien. Genaueres dazu finden Sie ebenfalls im MERKBLATT DES BAFA.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten moderner Heiztechniken, unabhängig von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl. In Zeiten ständig steigender Energiepreise und wachsenden Umweltbewusstseins sind regenerative Energien aktueller denn je. Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Wir würden uns freuen Sie auch zum Thema Regenerative Energien zu beraten. Vereinbaren Sie doch heute noch einen Termin mit uns.
Fördermittel 2020: Förderungen mit Erneuerbaren Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhöht die Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Die Änderung ist seit dem 01.01.2020 in Kraft. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das neue, vereinfachte elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.2015.
Bei Neubauten werden gefördert:
- Biomasseanlagen: 35% der förderfähigen Kosten
- Wärmepumpenanlagen: 35% der förderfähigen Kosten
- Solarkollektoranlagen: 30% der förderfähigen Kosten
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die Anlagen die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Bei Bestandsbauten werden gefördert:
Bei bestehenden Gebäuden sind zahlreiche unterschiedliche Fördermodelle möglich. Voraussetzung ist, dass im Gebäude „zum Zeitpunkt der Antragstellung“ bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen wurde, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
- Hybridheizungen
- „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung: bis zu 20% der förderfähigen Kosten
- Solarkollektoranlagen: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
- Biomasseanlagen: bis zu 35% der förderfähigen Kosten
- Effiziente Wärmepumpenanlagen: bis zu 35% der förderfähigen Kosten
- Heizungen mit ausschließlich erneuerbaren Energien: 45 % der förderfähigen Kosten
- Heizungen mit sowohl erneuerbaren Energien als auch Erdgas: 40 % der förderfähigen Kosten